Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher

1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ('AGB') von Österreichische Blechwarenfabrik Pirlo Gesellschaft m.b.H. & Co ("Pirlo") gelten für den Abschluss und die Abwicklung von Kaufverträgen über den Webshop von Pirlo, sofern der Kunde Verbraucher ist. Verbraucher ist, wer die Warenbestellung nicht im Rahmen seines Unternehmens tätigt.

2. Vertragsabschluss

Mit Versand seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Kunde erhält unmittelbar nach dem Versand eine Bestätigung über den Zugang seiner Bestellung. Diese Zugangsbestätigung ist keine Vertragsannahme, sondern lediglich eine Information darüber, dass die Bestellung bei Pirlo eingegangen ist. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Pirlo. Sollte Pirlo eine Bestellung nicht annehmen (etwa weil die bestellte Ware nicht lieferbar ist), wird Pirlo den Kunden davon umgehend verständigen. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab Bestelldatum weder eine Annahme noch eine Ablehnung der Bestellung, kann der Kunde von seiner Bestellung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

3. Lieferbedingungen

3.1

Pirlo sendet die bestellte Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Dabei ist Pirlo bestrebt, angegebene Lieferfristen so genau wie möglich einzuhalten. Sollte die bestellte Ware zehn Werktage nach Ablauf einer angegebenen Lieferfrist noch nicht beim Kunden eingelangt sein, kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zumindest fünf weiteren Werktagen vom Vertrag zurücktreten. Sowohl die Nachfristsetzung als auch die Rücktrittserklärung müssen schriftlich erfolgen (E-Mail genügt).

3.2

Die angegebenen Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Kann Pirlo einen Liefertermin nicht einhalten, weil sie ihrerseits von ihren Lieferanten nicht beliefert wird, kann Pirlo vom Vertrag zurücktreten

3.3

Mit Übergabe der Ware an den Transporteur hat Pirlo ihre Lieferpflichten erfüllt. Die Transportgefahr trägt der Kunde, sofern er der Versandart zugestimmt hat oder Pirlo eine übliche Versandart wählt (Post, Paketdienst). Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Pirlo.

4. Rücktrittsrecht

4.1

Der Kunde kann binnen 7 Werktagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

4.2

In der Regel erhält der Kunde noch vor Lieferung der bestellten Ware eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den abgeschlossenen Kaufvertrag zusammengefasst sind. Sollte die Ware ausnahmsweise vor dieser Bestätigung beim Kundeneinlagen, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Erhalt der Bestätigung zu laufen.

4.3

Im Fall des Vertragsrücktritts erstattet Pirlo dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen. Der Kunde muss bereits gelieferte Ware auf eigene Kosten an Pirlo zurückschicken. Falls der Kunde die Ware bereits benützt hat, kann Pirlo bei ein angemessenes Benützungsentgelt sowie den Ersatz der Wertminderung durch die Benutzung verlangen. Der bloße Umstand, dass der Kunde die bestellte Ware in sein Gewahrsam nimmt, gilt nicht als Wertminderung.

5. Preise und Zahlungen

5.1

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Pirlo Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Pirlo kann für jede Mahnung Kosten bis zu EUR 7,-- in Rechnung stellen, wobei kostenpflichtige Mahnungen im Abstand von 14 Tagen erfolgen können.

5.2

Erfolgt die Zahlung im Bankeinzugsverfahren und wird eine Banklastschrift zu Unrecht zurückgerufen, kann Pirlo dem Kunden die entstandenen Kosten (Bankspesen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 5,--) in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Rückruf nicht zu vertreten hat.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

6.1

Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, tauscht Pirlo sie gegen mangelfreie Stücke aus. Eine rasche Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen ist sichergestellt, wenn der Kunde für die Meldung von Mängeln das sog. Service-Center (Nach erfogtem Login im Kundenmenü: "Service Center") des Webshops benutzt. Bei Mängelmeldung über das Service-Center wird die beanstandete Ware beim Kunden abgeholt. Meldet der Kunde Mängel nicht über das Service-Center, muss er Pirlo auf sonstige Weise schriftlich über die Mangelhaftigkeit der Ware informieren und die Ware selbst an Pirlo zurücksenden. In beiden Fällen trägt Pirlo die Kosten der Rücksendung, sofern der Kunde die Ware zu Recht als mangelhaft beanstandet hat.

6.2

Kommt Pirlo ihrer Austauschpflicht nicht binnen 20 Werktagen nach oder ist dem Kunden der Austausch der Ware nicht zumutbar, kann der Kunde Kaufpreisminderung verlangen. Ist die Ware unbrauchbar, kann der Kunde unter den genannten Voraussetzungen auch vom Vertrag zurücktreten. Die Frist für die Erfüllung der Austauschpflicht beginnt, sobald die Mängelmeldung über das Service-Center bei Pirlo einlangt. Benützt der Kunde das Service-Center nicht, beginnt die Frist mit Einlangen der Ware bei Pirlo. Verzögerungen, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Frist.

6.3

Pirlo haftet dem Kunden nur für zumindest grob fahrlässig verursachte Schäden. Personenschäden sind von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen.

7. Datenschutz

Soweit der Kunde dem zugestimmt hat, verarbeitet Pirlo die Vertragsdaten des Kunden für die Bewerbung eigener Produkte, insbesondere für den Versand von Produktinformationen. Ansonsten findet eine Verarbeitung von Kundendaten nur in dem Umfang statt, wie es die Vertragsabwicklung erfordert.

8. Sonstiges

8.1

Sind einzelne Bestimmungen des Kaufvertrags oder dieser AGB unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertrags- und AGB-Regelungen.

8.2

Für die Vertragbeziehung zwischen dem Kunden und Pirlo gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des Uncitral-Kaufrechts.


AGB's gewerbliche Kunden

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Österreichische Blechwarenfabrik Pirlo Gesellschaft m.b.H. & Co ('Pirlo') gelten für den Abschluss und die Abwicklung von Kaufverträgen über den Webshop von Pirlo, sofern der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist, wer die Warenbestellung im Rahmen seines Unternehmens tätigt. Alle Geschäfte werden nur auf Grund der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn sie mit dem Inhalt nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht im Widerspruch stehen.

1. Vertragsabschluß

1.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge und Zusatzvereinbarungen, auch mit unseren Vertretern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auch wenn ein Abschluß schon schriftlich bestätigt ist, sind wir erst mit Erhalt aller Auskünfte und Unterlagen gebunden, die wir für die Erfüllung des Geschäfts benötigen.

1.2

Eine mit uns konzernmäßig verbundene Gesellschaft kann an unserer Stelle in einen abgeschlossenen Vertrag eintreten, ohne, dass dafür die Zustimmung des Bestellers erforderlich ist. Mit Verständigung des Bestellers vom Vertragseintritt wird die verbundene Gesellschaft alleiniger Vertragspartner des Bestellers mit allen Rechten und Pflichten. Bei Online Bestellungen über unseren Webshop erhält der Kunde unmittelbar nach Versand einer Bestellung eine Bestätigung darüber, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Diese Zugangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung; wir versenden Auftragsbestätigungen bei Online-Bestellungen mit gesondertem E-Mail.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1

Angebote sind freibleibend. Die angegebenen Preise verstehen sich netto und im Zweifel ab Werk. Sie sind auf Grund der gegenwärtigen Kostenlage erstellt. Sollten sich die Produktions- und Lieferkosten (vor allem Kosten für Personal, Rohstoffe und Energie) aus Gründen erhöhen, auf die wir keinen Einfluß haben, sind wir zu einer entsprechenden Preiskorrektur berechtigt. Dem Besteller steht in diesem Fall kein Rücktrittsrecht zu.

2.2

Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Besteller das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses gegenüber dem Euro für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Eingang der Zahlung. Gerät der Besteller mit einer Fremdwährungsschuld in Verzug, können wir wahlweise auch Zahlung in Euro verlangen; dabei sind wir berechtigt, zwischen dem Deviseneinkaufskurs des Fälligkeitstages und dem Deviseneinkaufskurs des Zahltages zu wählen.

2.3

Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Wechsel werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht jedoch an Zahlungs Statt angenommen. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, schuldet er uns Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß, mindestens aber in Höhe von 12% per annum. Der Besteller ist außerdem verpflichtet, pro Mahnung Mahnspesen in Höhe von EUR 10,-- zu bezahlen und die tarifmäßigen Kosten einer anwaltlichen Mahnung zu ersetzen. Zahlungen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie auf ein in der jeweiligen Rechnung angegebenes Konto erfolgen.

2.4

Bei Verzug oder Teilverzug mit einer Zahlung werden alle Forderungen aus allen Geschäften mit dem Besteller ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort fällig. Wir sind außerdem wahlweise berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigen und uns erst nach Vertragsabschluß bekannt werden, berechtigen uns zur Zurückbehaltung aller Waren, die wir dem Besteller schulden und zur Fälligstellung aller Forderungen gegenüber dem Besteller; wahlweise können wir von bereits abgeschlossenen Verträgen zurücktreten. 2.5 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenforderungen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die wir anerkannt haben, die rechtskräftig festgestellt sind oder die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3. Lieferungen

3.1

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preisvereinbarung frei Bestimmungsort gilt. Eine Transportversicherung wird nur über schriftliche Weisung des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Preisvereinbarungen frei Bestimmungsort steht uns die Wahl des Transportmittels zu. Mehrkosten für eine andere vom Besteller gewählte Beförderungsart gehen zu dessen Lasten. Bei Bestellungen über unseren Webshop ist die Ware durch die Transportversicherung des beauftragten Logistikdienstleisters transportversichert.

3.2

Lieferfristen beginnen mit unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor Einlangen aller vom Besteller beizustellender Unterlagen und Informationen sowie Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Fristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug ist.

3.3

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind bei bloßer Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Mängel der Ware

4.1

Mängel der gelieferten Ware müssen bei sonstigem Verlust aller Gewährleistungsansprüche binnen 5 Werktagen ab Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei verdeckten Mängeln muß die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Mit der Verarbeitung gilt die Ware jedenfalls als mängelfrei übernommen. Wir sind berechtigt, die behaupteten Mängel der Ware zu prüfen. Zu diesem Zweck hat der Besteller die beanstandete Ware für uns bereitzuhalten oder auf unseren Wunsch an uns zu übersenden. Stellt sich heraus, dass der behauptete Mangel nicht vorliegt oder keine Gewährleistungsansprüche auslöst, trägt der Besteller die Kosten der Mängelprüfung.

4.2

Hat der Kunde die Ware online im Webshop bestellt, muss die Mängelrüge bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen fristgerecht online über das sogenannte Service-Center (Nach erfogtem Login im Kundenmenü: "Service Center") erfolgen. Die beanstandete Ware wird in diesem Fall ohne weiteres Zutun des Bestellers abgeholt und an uns zurückgestellt. Ergibt unsere Mängelprüfung, dass die beanstandete Ware mangelfrei ist, trägt der Besteller die Transportkosten. Ansonsten bleiben die Regelungen in Punkt 4.1 unberührt.

4.3

Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Ausschuss 1% der gesamten Auftragsmenge nicht übersteigt. Bei Qualitätsmängeln können wir zwischen Verbesserung, Austausch der Ware, und Gewährung einer angemessenen Preisminderung wählen. Wählen wir Nachbesserung oder Austausch der Ware und kommen wir dieser Pflicht nicht innerhalb angemessener Frist nach, kann der Besteller Preisminderung verlangen. Gewähren wir einen Preisnachlass, sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware Zug um Zug herauszuverlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche aus mangelhafter Lieferung, insbesondere Ersatzansprüche für fahrlässig verursachte Schäden, sind ausgeschlossen.

4.4

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie verlängert sich nicht, wenn der Besteller einem Konsumenten wegen Mängeln der Ware Gewähr leistet oder regreßpflichtig wird, weil einer seiner Nachmänner einem Konsumenten Gewähr geleistet hat.

5. Schadenersatz

Wir haften nicht für fahrlässig verursachte Schäden des Bestellers.

6. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

6.1

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Verarbeitung der Ware, insbesondere Befüllung gelieferter Behälter entsteht an der verarbeiteten Ware Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Ware zum Arbeitsaufwand und übrigen Materialensatz.

6.2

Solange der Käufer uns gegenüber mit keiner Zahlung in Verzug ist, kann er die Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb veräußern. Er tritt uns die Forderung (bei Verarbeitung der Ware: die anteilige Forderung) aus der Weiterveräußerung der Ware zur Sicherung ab. Über Aufforderung ist er verpflichtet, die Sicherungsabtretung in seinen Büchern zu vermerken und uns über Aufforderung Namen und Anschrift des Drittschuldners bekannt zu geben.

7. Produktionsbehelfe, Muster und Verpackungen

7.1

Skizzen, Entwürfe, Lithographien, Prägestempel und Werkzeuge werden nur anteilig verrechnet und bleiben auch bei Bezahlung der Kosten unser Eigentum. Sie werden für Nachbestellungen 3 Jahre aufbewahrt. Für Verletzungen von Schutz- und Urheberrechten sowie für Wettbewerbsverletzungen haftet der Besteller.

7.2

Vorgeschriebene Gewichte, Stärken und Maße halten wir soweit wie möglich ein; für geringfügige Abweichungen übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Für die Einhaltung von Farbtönen können wir aus technischen Gründen keine Gewähr übernehmen. Versandkosten für Produktionsbehelfe trägt der Besteller.

7.3

Paletten, Gitterboxen und Gitterboxaufsatzrahmen sowie Leihkartonagen verbleiben in unserem Eigentum und sind uns innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungsdatum in wiederverwendbarem Zustand frachtfrei zurückzusenden, andernfalls werden diese Verpackungsmaterialien zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Einwegkartons werden nicht zurückgenommen. Paletten und Kartonagen welche im Zuge einer Bestellung aus unserem Webshop geliefert werden sind Eigentum des Bestellers und sind somit nicht an Pirlo zurück zu senden.

8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand, Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

8.1

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme des Uncitral-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kufstein.

8.2

Bei Ungültigkeit einer Bestimmung in diesen Vertrags- und Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine zulässige Regel zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung inhaltlich möglichst weitgehend entspricht.

8.3

Verzögert sich die Lieferung der Ware ohne unser Verschulden, lagert sie auf Gefahr des Bestellers. Sind wir an der Erfüllung unserer Lieferpflichten durch Ereignisse gehindert, auf die wir keinen Einfluss haben, sind wir für die Dauer dieser Ereignisse und ihrer unmittelbaren Folgen von diesen Lieferverpflichtungen befreit, ohne, dass der Besteller Schadenersatzansprüche hat. Derartige Ereignisse sind zB. Rohmaterial-, Arbeitskräfte-, Strom-, Brennstoffmangel, Verkehrs oder Betriebsstörungen und ähnliche Vorkommnisse bei uns und unseren Sublieferanten sowie alle Fälle höherer Gewalt.

8.4

Alle Waren, auch solche zur Lieferung auf Abruf, müssen innerhalb von 6 Monaten ab Bestellungsannahme abgenommen sein. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, dem Besteller die Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder die Ware anzuliefern; in beiden Fällen sind wir berechtigt, den Kaufpreis fällig zu stellen.

8.5

Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor.

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